Profil
Die Stadtwerke Düsseldorf Netz GmbH nimmt die Aufgaben Asset Management, Netzanschlussmanagement, Netznutzung und Netzführung für die Sparten Strom, Gas, Wasser und Fernwärme wahr. Auf der Grundlage langjähriger Erfahrung und vorzeigbarer Erfolge im Düsseldorfer Versorgungsgebiet bietet die Stadtwerke Düsseldorf Netz GmbH diese Leistungen als Produkt auch für Dritte an und erfüllt diese Aufgaben inzwischen auch für Kunden mit großem Erfolg.
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Anschrift Stadtwerke Düsseldorf Netz GmbH Höherweg 200 40233 Düsseldorf |
Anfahrtsskizze |
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Geschäftsführung Hans-Jürgen Holthausen Tel: (0211) 821 2354 Fax: (0211) 821 3036 geschaeftsfuehrung@swd-netz.de |
Assistenz Daniela JungTel: (0211) 821 2150 Fax: (0211) 821 3036 geschaeftsfuehrung@swd-netz.de |
Ansprechpartner
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Leitung Netzmanagement/-nutzung Dr. Arnd Kornatz Tel: (0211) 821 6556 Fax: (0211) 821 776556 netzmanagement@swd-netz.de |
Assistenz Kathrin Alder Tel: (0211) 821 6607 Fax: (0211) 821 776607 netzmanagement@swd-netz.de |
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Leitung Netzführung |
Assistenz Susanne BauerTel: (0211) 8218524 Fax: (0211) 821 3662 netzfuehrung@swd-netz.de |
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Netznutzung |
Georg Bauer Tel: (0211) 8212418 Fax: (0211) 821 775007 netznutzung@swd-netz.de |
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Netzanschlussmanagement |
Asset Strom/Gas/Wasser/Fernwärme Günter SchilbockTel: (0211) 821 2169 Fax: (0211) 821 3010 asset@swd-netz.de |
Allgemeine Netzinformationen - Richtlinien
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten, mit welchem der deutsche Gesetzgeber die sog. EU-Beschleunigungsrichtlinie Strom und die EU-Beschleunigungsrichtlinie Gas in deutsches Recht umgesetzt hat und welches damit den Prozess der Liberalisierung des Energiemarktes weiter fortsetzt. Ziel des Gesetzes ist die Förderung des Wettbewerbs im Strom- und Gasmarkt durch Schaffung von höherer Transparenz und der Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzgeschäftes.
Im Zuge der Novellierung des EnWG wurden auch die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sowie die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) erlassen, welche die Bedingungen regeln, zu denen der Betreiber eines Strom-, bzw. Gasversorgungsnetzes Zugang zu seinen Versorgungsnetzen gewährt. Des Weiteren sind zwei Verordnungen über die Entgelte für den Zugang zu den Versorgungsnetzen - die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) sowie die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) - erlassen worden, welche die Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Strom- bzw. Gasversorgungsnetzen regeln.
Des Weiteren wurde die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) erlassen, die die Bedingungen des Anschlusses an das Netz der allgemeinen Versorgung regeln.