Das Unternehmen
Die Stadtwerke Düsseldorf Netz GmbH ist ein Unternehmen, dessen Aufgabengebiete in Betrieb und Ausbau insbesondere von Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wassernetzen und deren Anlagen sowie in der Bewirtschaftung und Vermarktung solcher Netze und Anlagen liegen. Die Stadtwerke Düsseldorf Netz GmbH nimmt alle damit zusammenhängenden Geschäfte wahr und darf alle Maßnahmen treffen, um ihren Gesellschaftszweck zu fördern. So ist die Stadtwerke Düsseldorf Netz GmbH gemäß ihrem Gesellschaftsvertrag berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen oder deren Geschäftsführung auszuüben.
Das Handeln der Stadtwerke Düsseldorf Netz GmbH fußt auf den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den Regelungen des EnWG und seiner Verordnungen, der Umweltgesetzgebung sowie auf Normen wie DIN EN ISO 14001:2005 (Umweltmanagement) und DIN EN ISO 9001:2008 (Qualitätsmanagement).
Allgemeine Netzinformationen - Richtlinien
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten, mit welchem der deutsche Gesetzgeber die sog. EU-Beschleunigungsrichtlinie Strom und die EU-Beschleunigungsrichtlinie Gas in deutsches Recht umgesetzt hat und welches damit den Prozess der Liberalisierung des Energiemarktes weiter fortsetzt. Ziel des Gesetzes ist die Förderung des Wettbewerbs im Strom- und Gasmarkt durch Schaffung von höherer Transparenz und der Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzgeschäftes.
Im Zuge der Novellierung des EnWG wurden auch die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sowie die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) erlassen, welche die Bedingungen regeln, zu denen der Betreiber eines Strom-, bzw. Gasversorgungsnetzes Zugang zu seinen Versorgungsnetzen gewährt. Des Weiteren sind zwei Verordnungen über die Entgelte für den Zugang zu den Versorgungsnetzen - die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) sowie die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) - erlassen worden, welche die Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Strom- bzw. Gasversorgungsnetzen regeln.
Zudem wurde die Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung - ARegV) erlassen, die die Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen im Wege der Anreizregulierung regelt. Netzentgelte werden damit seit dem 01.01.2009 im Wege der Anreizregulierung bestimmt.
Im Zuge der Liberalisierung des Messwesens wurde auch die Zugangsverordnung (MessZV) erlassen, welche die Voraussetzungen und Bedingungen des Messstellenbetriebs und der Messung von Energie regelt.
Des Weiteren wurde die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) erlassen, die die Bedingungen des Anschlusses an das Netz der allgemeinen Versorgung regeln.
AnschriftStadtwerke Düsseldorf Netz GmbHHöherweg 200 40233 Düsseldorf |
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