Biogas
Was ist Biogas?
Wie wird das Biogas zum Bioerdgas?
Netzanschlussbegehren
Netzanschlussvertrag
Bedingungen für den Netzzugang für Anlagen zur Erzeugung von Biogas
Was ist Biogas?
Biogas ist ein Gemisch, das hauptsächlich aus Methan (45%-70%) und Kohlenstoffdioxyd (25%-55%) besteht. Weitere Bestandteile sind unter anderem Schwefelwasserstoff und Ammoniak. Verwertbar für die Biogasherstellung ist aber nur das Methan. Je höher der Methangehalt, desto energiereicher ist das erzeugte Biogas. Das Biogas wird in speziellen Biogasanlagen erzeugt. Grundlage sind Pflanzen, die speziell für die Energieerzeugung gezüchtet und angebaut werden, aber auch Gülle und Silage.
Wie wird das Biogas zum Bioerdgas?
Die geernteten Pflanzen werden zuerst gehäkselt und kommen dann in den Fermenter. Dort sorgen unter Luftabschluss verschiedene Bakterienstämme dafür, dass die organischen Stoffe verfaulen. Durch diesen Gärungsprozess entsteht dann das Biogas. Bevor es aber dann als Bioerdgas in das Erdgasnetz eingespeist werden kann, muss es noch gereinigt und auf den Betriebsdruck des vor Ort liegenden Erdgasnetzes verdichtet werden.
Netzanschlussbegehren
Für den Netzanschluss einer Bioerdgasanlage nach der GasNZV müssen Sie ein schriftliches Netzanschlussbegehren bei uns einreichen.
Für die Prüfung des Netzanschlussbegehrens benötigen wir folgende Angaben:
- Eigentümer der Anlage
- Betreiber der Anlage
- Einspeiser
- Standort der Anlage
- Größe der Anlage
- Einsatzstoffe
- Mögliche Abnehmer
- Beschreibung des Aufbereitungsverfahrens inklusive eines Fließschemas
- Zu erwartende Gasqualität
Sobald die oben genannten Unterlagen vollständig bei uns vorliegen, erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen eine Benachrichtigung, welche Prüfungen zur Vorbereitung einer Entscheidung über das Netzanschlussbegehrens notwendig sind und welche erforderlichen Kosten diese Prüfungen verursachen werden. Sollten zusätzliche Angaben erforderlich sein, werden wir Ihnen dies innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrags mitteilen.
Gleichzeitig teilen wir Ihnen die Höhe der von Ihnen zu leistenden Vorauszahlung mit. Das Ergebnis der Prüfungen werden wir Ihnen unverzüglich, spätestens aber nach drei Monaten mitteilen.
Bei einem positiven Prüfungsergebnis werden wir Ihnen innerhalb von drei Monaten ein Vertragsangebot vorlegen.
Netzanschlussvertrag
Den Netzanschlussvertrag erhalten Sie auf Anfrage bei:
Herrn Müller
Tel.: (0211) 821 - 8591
Fax: (0211) 821 - 778591
Email: netznutzung@swd-netz.de
Frau Grah
Tel.: (0211) 821 - 2420
Fax: (0211) 821 - 772420
Email: netznutzung@swd-netz.de
Bedingungen für den Netzzugang für Anlagen zur Erzeugung von Biogas
Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Änderungen, der Liberalisierung des Gasmarktes und des Standes der Technik hat der DVGW das DVGW-Merkblatt G 262 zusammen mit dem Fachverband Biogas e.V. überarbeitet. Das Ergebnis ist die Technische Regel - Arbeitsblatt G 262 vom Nov. 2004 -. Das Arbeitsblatt zeigt insbesondere Anforderungen auf, die zu beachten sind, wenn die Biogase in die öffentliche Gasversorgung übernommen werden sollen.
Gase aus Bio- und Klärgasanlagen, aus Deponien sowie in thermischen Prozessen aus Biomasse erzeugte Gase sind keine Gase nach DVGW-Arbeitsblatt G 260. Die Stadtwerke Düsseldorf Netz GmbH übernehmen, transportieren und verteilen mit ihren Leitungsnetzen und Anlagen ausschließlich Gase entsprechend dem DVGW-Arbeitsblatt G 260.
Gase aus Bio- und Kläranlagen können nach entsprechender Reinigung und Aufbereitung als Austauschgase entsprechnd DVGW-Arbeitsblatt G 260, Abschnitt 4.4.2 oder als Zusatzgase entsprechend DVGW-Arbeitsblatt G 260, Abschnitt 4.3, 3. genutzt werden.