Startseite|Kontakt|Sitemap
Netze

Aktuelles

Dimensionierung von Wasserzählern

Bauen Wasserversorgungsunternehmen „überdimensionierte“ Wasserzähler ein, um überhöhte Grundpreise zu erheben? Messen diese „überdimensionierten“ Wasserzähler ungenau? In Fernsehsendungen und Presseberichten werden unsere Kunden verunsichert. Die Stadtwerke Düsseldorf möchten deshalb ein paar klare Worte zu diesen Vorwürfen sagen:

1. Die Größe der eingebauten Wasserzähler wurde und wird nicht willkürlich durch das Wasserversorgungsunternehmen bestimmt.

Die Dimensionierung von Wasserzählern ist in technischen Regelwerken geregelt. Wasserzähler werden durch die Stadtwerke Düsseldorf nach den Angaben des vom Kunden beauftragten Planers, Architekten oder Installateurs dimensioniert.

Technische Regelwerke sind und waren immer die Grundlage für die Auswahl der Zähler. Die Auslegung erfolgte in der Vergangenheit nach der DIN 1988 Teil 3 und deren Vorläufern. Die Grundlage dabei waren Art und Anzahl der angeschlossenen Entnahmearmaturen und ihre zu erwartende Nutzung. Die Wasserzählergröße richtete sich nach den zu erwartenden Betriebsdurchflüssen. Dabei wurden auch die Gleichzeitigkeitseffekte (gleichzeitige Nutzung mehrerer Armaturen) berücksichtigt. Der Bedarf wurde durch das ausführende Handwerk ermittelt und den Stadtwerken Düsseldorf mittels Formular mitgeteilt. Auf dieser Basis wird dann der entsprechende Zähler ausgewählt und im Objekt eingebaut. Seit Ende des Jahres 2003 gibt es das DVGW Blatt W 406. Danach wird die Größe der Wasserzähler pauschal nach den angeschlossenen Wohneinheiten ermittelt. Das Arbeitsblatt W 406 hat nicht die DIN 1988 Teil 3 abgelöst, sondern beide Vorschriften verweisen aufeinander und gelten nebeneinander. Beide betrachten – technisch betrachtet – auch unterschiedliche Gegebenheiten. Während die DIN 1988 Teil 3 das gesamte Wassernetz eines Hauses berücksichtigt, betrachtet die W 406 lediglich die Anzahl der angeschlossenen Wohneinheiten in einem Neubau und unterscheidet, ob die WCs mit Druckspüler oder aber einem Spülkasten ausgestattet sind. Mit Erscheinen des Arbeitsblattes W 406 haben sich die Stadtwerke Düsseldorf bei Installationen in Neubauten nach diesen Empfehlungen gerichtet.

Die Überprüfung der Wasserzählergröße ist grundsätzlich möglich, z.B. wird durch Modernisierungsmaßnahmen oder bei Einsatz neuer Armaturen und Geräte (z. B. Spülkasten ersetzt Druckspüler) der gleichzeitige Wasserbedarf im Gebäude geringer, ist die Kleinerstellung des Zählers durchführbar.

Die Neudimensionierung des Zählers erfolgt dann nach den DVGW Arbeitsblatt W 406

Dafür finden Sie auf auf der Internetseite der Stadtwerke Düsseldorf Netz GmbH das notwendige Formular zum Download: Überprüfung der Wasserzählergröße (PDF 38 KB)

Gegenfalls wird Ihnen Ihr Installateur behilflich sein, da bei der Neudimensionierung des Wasserzählers auch der Zustand der vorhandenen Rohrleitungen im Gebäude und die Gebäudehöhe berücksichtigt werden muss. Bitte beachten Sie, dass der Einsatz eines kleinen Zählers zu einem höheren Druckverlust führt. Sollte auf Grund der angeschlossenen Entnahmen wie z.B. Toilette, Badewannen, Duschen etc. in Ihrem Gebäude ein kleiner Wasserzähler ausreichend sein, muss unter Umständen der Zählerplatz durch Ihren Installateur verändert werden. Die Umbaukosten gehen zu Lasten des Kunden, da alle Anlagenteile hinter der Hauptabsperreinrichtung in dessen Verantwortungsbereich liegen. Ob möglicherweise der Austausch des Wasserzählers ohne Umbau des Zählerplatzes möglich ist, wird von den Stadtwerken Düsseldorf im Einzelfall geprüft. Der Austausch des Zählers durch die Stadtwerke Düsseldorf erfolgt kostenfrei.

2. Die Genauigkeitsmessung bei Wasserzählern wird durch das deutsche Eichgesetz geregelt.

Die Wasserzähler, die zur Verbrauchserfassung verwendet werden, müssen gemäß Eichgesetz grundsätzlich eine Bauartzulassung besitzen und geeicht sein. Dadurch ist sichergestellt, dass die Zähler innerhalb ihrer Einsatzzeit, der sogenannte Eichgültigkeitszeit, Messergebnisse liefern, die innerhalb der gesetzlich zulässigen Messabweichungen liegen.

Technisch bedingte geringe Mehr- und Mindermengenerfassungen durch mögliche Schleichmengen bei sehr geringen Durchflüssen oder eventuell auftretende Nachlaufeffekte gleichen sich im Wesentlichen aus und können vernachlässigt werden. Alle bei den Stadtwerken Düsseldorf eingesetzten Wasserzähler sind in ihrer Bauart zuge-lassen und geeicht sowie entsprechend den vorgesehenen Einbaubedingungen installiert.

 

Wir beraten Sie jederzeit gern: Michael Böker Tel. 0211-821-2438

 

Notrufnummern
Strom (0211) 821 2626
Gas, Wasser,
Fernwärme
(0211) 821 6681
Anfahrtsskizze
So finden Sie zu uns.

druckenzurück nach oben
Impressum | Disclaimer | Datenschutz