Aktuelles
Im Hinblick auf die geplante Absenkung der Vergütungssätze nach dem EEG für Photovoltaikanlagen zum 01.07.2010 teilt die Stadtwerke Düsseldorf Netz GmbH (SWDN) folgendes mit:
Unter Inbetriebnahme versteht das EEG deren erstmalige Inbetriebsetzung nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft.
Die Gesetzesbegründung sieht den Zeitpunkt als maßgeblich an, „an dem erstmalig Strom zur Einspeisung in das Netz aufgrund der technischen Bereitschaft des Generators tatsächlich zur Abnahme angeboten wird“. Davon ausgehend wird der Inbetriebnahmebegriff vom Gesetzgeber weitestgehend so ausgelegt, dass der Anlagenbetreiber alle in seiner Sphäre liegenden erforderlichen Maßnahmen getroffen haben muss, damit der Netzanschluss und die Stromeinspeisung erfolgen können. Darüber hinaus muss er dem Netzbetreiber den Strom zur Abnahme zwecks Netzeinspeisung zumindest anbieten. Da erst der Wechselrichter die PV-Anlage in die Lage versetzt, Wechselstrom zu erzeugen, kann die PV-Anlage ohne Wechselrichter nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen. Daher hat der Anlagebetreiber ohne die Installation eines Wechselrichters nicht alles Erforderliche getan, damit die Stromeinspeisung erfolgen kann.
Die technische Betriebsbereitschaft stellt sich wie folgt dar:
Eine Einspeiseanlage dient der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Stromnetz. Dazu ist es aus Sicht der SWDN zwingend erforderlich, dass die Anlage mit allen Komponenten am vorgesehenen Standort so montiert ist, dass sie nach Herstellung des Netzanschlusses und der Installation der Messeinrichtungen ohne weitere Maßnahmen einspeisen kann. Dazu wird auf § 2 Nr. 1 und § 3 Nr. 5 EEG verwiesen.
Eine Photovoltaikanlage kann ohne Wechselrichter nicht in das öffentliche Netz einspeisen und ist somit als nicht fertiggestellt anzusehen.
Für die SWDN ist eine Inbetriebsetzung einer Photovoltaikanlage darum nicht ohne den Einbau eines Wechselrichters möglich.
Zur fristgerechten Inbetriebnahme einer Einspeiseanlage ist es notwendig, die Anlage frühzeitig beim Netzbetreiber anzumelden. Dies erfolgt bei der SWDN mit dem Formular „Auftrag zur Stromzählermontage / Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage“, auch bei der Verwendung eines kundeneigenen Zählers. Den Vordruck finden Sie hier:
Auftrag zur Stromzählermontage (PDF, 441 KB)
Anlagen, die zum 30.06.2010 nicht von der SWDN abgenommen und in Betrieb gesetzt werden können, haben die Möglichkeit, die technische Betriebsbereitschaft wie folgt nachzuweisen: Vorliegen der vollständigen Installation der Anlage (Montagegestell, Module, Verkabelung, Wechselrichter, eingerichteter Zählerplatz). Geeignete Nachweise sind Photographien, eine Bestätigung des Installationsunternehmens und die Benennung von Zeugen.
Bitte lassen Sie uns entsprechende Belege ab dem 24.06.2010 parallel per Fax zukommen, damit wir einen Eingang vor dem 01.07.2010 sicher dokumentieren können.